Liebe Patientin, lieber Patient, liebe Gäste unseres Venenzentrums
Unsere gefäßchirurgisch-phlebologische Praxis ist eine privatärztliche Einrichtung ohne Verträge mit Sozialversicherungen. Alle Leistungen werden deshalb Ihnen persönlich in Rechnung gestellt, können aber bei den Sozial- und anschließend auch bei allen Privatkrankenversicherungen im In- und Ausland zur zumindest teilweisen Rückerstattung eingereicht werden. Operationen führen wir in in der Kursana Privatklinik Wörgl durch, Patienten mit entsprechenden Privatversicherungen werden dort direkt verrechnet, alle anderen begleichen ihre Kosten mit der Klinik Verwaltung selbst.
Behandlungsvertrag:
Jedem Patienten, der uns das erste Mal besucht, wird ein 1-stündiger Erstuntersuchungs- und -besprechungstermin über unsere Rezeption angeboten, welcher pauschal mit € 195.- verrechnet wird. Während dieser ersten Begegnung werden alle notwendigen Befunde erhoben und das notwendige Procedere besprochen. Sollte sich daraus eine weitere Behandlung ergeben, wird diese nach Maßgabe von technischem und zeitlichem Aufwand extra in Rechnung gestellt. Sollten Sie sich entschließen, keine weitere Behandlung in Anspruch nehmen zu wollen, erhalten Sie gemeinsam mit der Honorarnote einen abschließenden Arztbericht zu Ihren persönlichen Händen und Ihrer persönlichen Verfügung. Jeder Patient steht nach Erfassung seiner Daten und Vergabe eines Untersuchungs- bzw. Behandlungstermins in einem Vertragsverhältnis, das von beiden Seiten eingehalten werden muss (siehe auch DSVGO).
Terminvergabe – Vermeidung von Wartezeiten:
Da wir ein aufwändiges Praxismodell mit Fixstundenbuchung über unsere Rezeption betreiben, ist jeder Patient und jede Patientin vertraglich an vereinbarte, von uns schriftlich bestätigte und via SMS (sofern akzeptiert) in Erinnerung gerufene Termine unwiderruflich gebunden. Wir unsererseits verpflichten uns, die Termine ebenso genau einzuhalten, um Ihnen Wartezeiten, wie man sie sonst von Arztpraxen und Ambulanzen kennt, zu ersparen. Unsere Rezeption ist dafür werktags von 09.00 bis 18.00 Uhr das ganze Jahr erreichbar (keine Urlaubszeiten!). Terminumbuchungen müssen mindestens 48 Stunden vor Terminbeginn telefonisch angemeldet werden, ansonsten eine Stornogebühr von € 300.- in Rechnung gestellt wird. Es sei in ganz besonderem Maße darauf hingewiesen, dass berufliche Absagen (z.B. vom Arbeitgeber verlangt) gesetzlich nicht erlaubt sind und es zum Unternehmerrisiko des Arbeitgebers zählt, wenn sein Mitarbeiter einen Arzttermin vereinbart hat. Wir verweisen hier auf eine Empfehlung des Österreichischen Gesundheitsministeriums.
Einhaltung von Vereinbarungen:
Am Ende eines jeden Termins steht eine Vereinbarung für das weitere Vorgehen. Sollten hier Vereinbarungen mit einem bestimmten definierten Datum erfolgen, ist der Patient verpflichtet – ebenso wie wir – diese einzuhalten, ansonsten ihm/ihr der Verzug mit mindestens € 20.- in Rechnung gestellt wird. Darunter fällt die Mahngebühr bei Zahlungsverzug oder auch die nicht erfolgte Rückmeldung zu einem vereinbarten Zeitpunkt, weswegen unserer Rezeption zusätzlicher Aufwand und Kosten entstehen würde.
Terminstorno durch Krankheit:
Selbstverständlich kann niemand Tage im voraus vorhersagen, dass er/sie an einem bestimmten Tag krank im Bett liegen oder zu krank für die bevorstehende Behandlung sein würde. Wir gehen davon aus, dass jeder unserer Patienten, weiblich wie männlich, in Rücksichtnahme auf andere, auf einen Termin dringend wartende Patienten, hier loyal und respektvoll mit seinem Termin umgeht und uns ehestmöglich davon informiert, sodass wir noch Zeit genug haben, erwartungsvollen Patienten kurzfristig ein Terminangebot offerieren zu können.
Unsere Haltung dazu:
Wir sind eine exklusive, ganzheitliche Arztpraxis mit dem Ziel, dem Patienten vordergründig als Menschen zu begegnen und die technische Untersuchung erst dahinter anzugliedern. Wir streben nicht nur das makellose Bein, sondern auch den herzlichen Dialog an. Dazu braucht es Zeit und damit Management. Dieses Management stellen wir an die Spitze, um für alle Patienten gleichermaßen da sein und Versprochenes einhalten zu können. Selbstverständlich akzeptieren wir auch Menschen, die andere Ansprüche erheben und machen deshalb hier im Vorfeld aufmerksam.